Der Betrieb von PV-Anlagen muss sicher sein. Gleich mehrere Gesetze und Vorschriften regeln dies: die DIN-VDE-Normen für die Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die Unfallverhütungsvorschrift DGUV, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gewerbeordnung (GewO). Damit haben insbesondere gewerbliche Betreiber eine umfassende Verantwortung. Zunehmend verlagert der Gesetzgeber die Aufgaben zur Überwachungspflicht für technische Anlagen auf die Unternehmer. Dadurch verschärfen sich auch deren Haftungsrisiken. Bei Verstößen gegen die Regelungen drohen den Verantwortlichen, dem Eigentümer, Anlagenbetreiber oder dem beauftragten EPC- oder O&M-Unternehmen Strafen und mangelnder Versicherungsschutz im Schadensfall. Darunter fällt auch, unqualifiziertes Servicepersonal zu beauftragen, sei es aus Unwissenheit oder aus Vorsatz.
Raising Power garantiert qualifiziertes Servicepersonal
Angenommen ein schlimmer Unfall passiert: Wer haftet dann? Häufig schieben sich Eigentümer, Betreiber und beauftragte Unternehmen gegenseitig die Schuld zu. Bei genauerer Ursachenforschung kommt oft – und meist für den Auftraggeber überraschend – ans Licht, dass unqualifiziertes Servicepersonal im Einsatz war. Man hatte nicht überprüft, ob die Techniker über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen und grundlegende Anforderungen, wie beispielsweise die Eintragung in die Handwerksrolle, erfüllen. Als Partner von technischen Betriebsführern, EPCs und O&Ms bietet die Raising Power GmbH Sicherheit: Der Serviceprovider für die technische Betriebsführung von PV-Anlagen verfügt deutschlandweit über qualifiziertes Servicepersonal: Im süddeutschen Raum beauftragt das Augsburger Unternehmen eigenes Personal, im übrigen Deutschland erfahrene und qualifizierte Techniker. Sie erfüllen alle behördlichen Anforderungen und haben sich in der bisherigen Zusammenarbeit durch hohe Qualität bewährt. Raising Power selbst ist nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert und – was gleichermaßen wichtig ist – in der Handwerksrolle sowie im Elektro-Installateurverzeichnis eingetragen.
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Stromunfall bei der Grünflächenpflege
Auch technisch zunächst belanglos erscheinende Instandhaltungsmaßnahmen bergen Gefahren: Der Eigentümer einer Freiflächenanlage vergibt die Mäharbeiten an einen Grünpfleger. Dabei verfangen sich die erst kürzlich reparierten Stringkabel im Mähwerk. Beim Versuch, die Kabel aus dem Mähwerk zu befreien, erleidet der Grünpfleger einen elektrischen Schlag. Es kommt zum Stromunfall – mit Folgen für den Eigentümer: Verfügt er selbst nicht über elektrotechnische Fachkenntnisse, hat er den sicheren Betrieb durch fachlich geeignetes Personal sicherzustellen. Die Stringkabel wurden nicht vergraben. Außerdem hat der Eigentümer die Hinweispflicht verletzt: Trotz der Gefahrensituation erhielt der Grünpfleger keine Sicherheitsunterweisung und eine Warnung über die mangelhaft verlegten Stringkabel wurde versäumt. Der Grünpfleger hatte somit nicht die Möglichkeit, eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII § 209 Abs. 1 Nr. 1) begeht der Eigentümer eine Ordnungswidrigkeit, bei Vorsatz eine Straftat nach § 26 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Mit Raising Power auf der sicheren Seite
Anlagenbetreiber, Betriebsführer, EPCs oder O&Ms, die Raising Power mit der technischen Betriebsführung oder einzelnen Services der Wartung und Instandhaltung beauftragen, begrenzen ihre Risiken deutlich. Ohne selbst Fachpersonal aufbauen, kontinuierlich schulen und in neues Equipment investieren zu müssen, können sie Serviceeinsätze und anstehende Prüfungen von den PV-Spezialisten der Raising Power oder der beauftragten qualifizierten Elektrofachbetrieben ausführen lassen. Damit ist beispielsweise gewährleistet, dass Schalthandlungen oder die Auswahl der richtigen Arbeitsmethode nach DIN VDE 105-100 und DGUV V3 erfolgen. Abgesehen von den Haftungsrisiken ist es auch in finanzieller Hinsicht sinnvoll, PV-Anlagen regelmäßig und professionell zu prüfen, zu warten und instand zu halten. Mit jedem Jahr, in dem eine Anlage nicht fachmännisch gewartet wird, steigen die Kosten. Neben Folgeschäden sind vor allem störungsbedingte Ertragsausfälle die Kostentreiber. Ein Wartungsvertrag mit externen Spezialisten schützt vor Ausfallrisiken und rechnet sich auch!
Regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen
Gesetzlich verankert sind die Anforderungen an den Betrieb von Energieanlagen in § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und in den aufgeführten VDE-Vorschriften. DIN VDE 0105-100 legt die notwendigen Schritte an die wiederkehrende Prüfung fest, und dass diese nur eine befähigte Elektrofachkraft durchführen darf. DIN VDE 0100-600 regelt dagegen die Erstprüfung elektrischer Anlagen. DIN VDE 0126-23-1 umfasst die Mindestanforderungen an Systemdokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und wiederkehrende Prüfungen speziell für netzgekoppelte Photovoltaik-Systeme. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 §5 (ehemals bekannt als BGV A3) schreibt die Prüfung elektrischer Anlagen immer dann vor, wenn eine Anlage neu oder nach einer Änderung in Betrieb genommen wird, sowie in bestimmten Zeitabständen. Bei normal belasteten Anlagen betragen diese je nach Gefährdungsbeurteilung zwischen einem und vier Jahren.